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Der Handel mit Reizstoffen wie CS-Gas und Pfefferspray unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 48 CLP-VO sind die auf dem Etikett angegebenen Gefahreneigenschaften zu nennen, wenn die Waren im Fernabsatz dem privaten Verbraucher angeboten wird. Dies gilt sowohl für Privat-Angebote als auch gleichermaßen für Online-Shops. Anzugeben sind die Gefahrgutzeichen (Gefahrenklasse) als auch die Warnhinweise (H- und P-Sätze). Bitte beachten Sie die Einhaltung und Umsetzung und somit Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften im Sinne des Verbraucherschutzes! Sicherheitsdatenblätter und Erklärungen können bei uns angefordert erden.
Handelsübliche Abwehrsprays gegen angreifende Personen oder Tiere sind mit unterschiedlichen Düsen zur Reizstoffabgabe erhältlich. Unser CS-Gas (Art. 41086) oder die beiden Pfeffersprays (Art. 41080 & 41084)versprühen ihren Wirkstoff mit einem recht breiten Sprühnebel, der ideal zur Abwehr von Beweglichen Zielen ist.
Daneben bieten wir auch Pfeffersprays mit einem Punktstrahl (Art. 41093 & 41058) an, die die eines sehr zielgerichteten Wirkstoff-Strahls ermöglichen. Zudem ist dieser Punktstrahl wesentlich robuster gegenüber Umwelteinflüssen wie Wind. Diese Abwehrsprays eigenen sich also besonders gut für den Outdoor-Einsatz (z.B. gegen Hunde, Wölfe oder Bären).
CS-Reizgas ist zur Verwendung gegen menschliche Übergriffe zugelassen und darf legal zur Selbstverteidigung genutzt werden. Der Reizstoff CS (Ortho Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril) wird gemeinhin auch als Tränengas bezeichnet. Er verursacht Stechen in Nase und Augen, Tränen- und Nasenfluss bis hin zu Übelkeit, Husten, Zungenbrennen, Atembeschwerden und Brustschmerzen. Die von KBV vertriebenen CS-Abwehrsprays werden in Deutschland hergestellt und tragen das BKA-Prüfzeichen. Laut Waffengesetz und Waffenverordnung dürfen sie ab einem Erwerber-Mindestalter von 14 Jahren frei verkauft werden.
Pfefferspray darf im Gegensatz zu CS-Gas nur zur Abwehr gegen Tiere eingesetzt werden. Der Wirkstoff im Pfefferspray heißt Oleoresin Capsicum (OC) beeinträchtigt die Reflexe des angreifenden Tiers sowie dessen Atmung und verursacht Lidkrampf, Husten und Niesen. Pfeffersprays müssen auch eindeutig als "Tierabwehrsprays" gekennzeichnet sein. Von der Polizei werden die hochwirksamen Pfeffersprays in Gefahrenlagen auch gegen Personen eingesetzt. Das spricht eindeutig für die zuverlässige Schutzwirkung von Pfefferspray. Ansonsten dürfen Pfeffersprays nur in absoluten Notfallsituationen gegen Personen zum Einsatz kommen, wenn z.B. in Notwehr gehandelt werden muss, um einen gefährlichen tätlichen Angriff gegen sich oder anderen abzuwehren. Wer Pfefferspray vorsätzlich anwendet, ohne in Gefahr zu sein, begeht deshalb gefährliche Körperverletzung und damit eine Straftat. Dies gilt auch dann, wenn zu lange bzw. zu intensiv gesprüht wurde.
Grundsätzliche ist Pfefferkonzentrat die effektivere Maßnahme zur Abwehr von Angreifern, das die Reaktion auf CS-Reizgas unterschiedliche sein kann.