Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
🔑 Neu: Bestellen Sie Nachschlüssel im KBV Eigenprofil jetzt ganz einfach online!

Wozu wird CS-Reizgas eingesetzt?

CS-Reizgas ist zur Verwendung gegen menschliche Übergriffe zugelassen und darf legal zur Selbstverteidigung genutzt werden. Der Reizstoff CS (Ortho  Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril) wird gemeinhin auch als Tränengas bezeichnet. Er verursacht Stechen in Nase und Augen, Tränen- und Nasenfluss bis hin zu Übelkeit, Husten, Zungenbrennen, Atembeschwerden und Brustschmerzen. Die von KBV vertriebenen CS-Abwehrsprays werden in Deutschland hergestellt und tragen das BKA-Prüfzeichen. Laut Waffengesetz und Waffenverordnung dürfen sie ab einem Erwerber-Mindestalter von 14 Jahren frei verkauft werden.