Pfeffer-Gel TW 1000+ / Höhe ca. 110 mm 50 ml / Reichweite ca. 4-5 Meter
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Details zu "Pfeffer-Gel TW 1000+ / Höhe ca. 110 mm 50 ml / Reichweite ca. 4-5 Meter"
• der zielgenaue ballistische Sprühstrahl bewirkt, dass Ziele auch bei Wind und Wetter einfach und zuverlässig getroffen werden
• Reichweite: 4 - 5 m
• inkl. "Flip Top Deckel" = Abdeckung mit Federverschluss zum Schutz gegen unbeabsichtigte Auslösung
• die verwendete Pfefferkonzentration liegt bei 15% Chili-Extract OC (Oleoresin Capsicum)
• Abmessung: Höhe ca. 110 mm, Ø: ca. 35 mm
• mit praktischem Clip zur Befestigung an Gürtel, Tasche, Hose etc.
Hinweise zur Nutzung:
TW1000 Pepper-Gel Abwehrsprays erzeugen einen kompakten zielgenauen Gelstrahl mit maximaler Reichweite, welcher sich durch seine hohe Zähflüssigkeit weitgehend windstabil verhält. Der zielgenaue Strahl ermöglicht ein treffsicheres Sprühen und seine guten Haftungseigenschaften erzielen eine nachhaltige Wirkung. Da TW1000 Pepper-Gel nicht vernebelt, ist die Kontamination auch in geschlossenen Räumen minimal. Bei Gefahr, den Gelstrahl direkt auf die Augenpartie des Angreifers richten, um den Angriff gezielt abzuwehren.
Sicherheitshinweis:
Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von Tieren eingesetzt werden (Mindesterwerbsalter: 14 Jahre). Extrem entzündbares Aerosol. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Kann die Atemwege reizen. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C / 122 °F aussetzen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
• KBV Artikelnummer: 41058
Der Handel mit Reizstoffen wie CS-Gas und Pfefferspray unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 48 CLP-VO sind die auf dem Etikett angegebenen Gefahreneigenschaften zu nennen, wenn die Waren im Fernabsatz dem privaten Verbraucher angeboten wird. Dies gilt sowohl für Privat-Angebote als auch gleichermaßen für Online-Shops. Anzugeben sind die Gefahrgutzeichen (Gefahrenklasse) als auch die Warnhinweise (H- und P-Sätze). Bitte beachten Sie die Einhaltung und Umsetzung und somit Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften im Sinne des Verbraucherschutzes! Sicherheitsdatenblätter und Erklärungen können bei uns angefordert erden.
Handelsübliche Abwehrsprays gegen angreifende Personen oder Tiere sind mit unterschiedlichen Düsen zur Reizstoffabgabe erhältlich. Unser CS-Gas (Art. 41086) oder die beiden Pfeffersprays (Art. 41080 & 41084)versprühen ihren Wirkstoff mit einem recht breiten Sprühnebel, der ideal zur Abwehr von Beweglichen Zielen ist.
Daneben bieten wir auch Pfeffersprays mit einem Punktstrahl (Art. 41093 & 41058) an, die die eines sehr zielgerichteten Wirkstoff-Strahls ermöglichen. Zudem ist dieser Punktstrahl wesentlich robuster gegenüber Umwelteinflüssen wie Wind. Diese Abwehrsprays eigenen sich also besonders gut für den Outdoor-Einsatz (z.B. gegen Hunde, Wölfe oder Bären).
Pfefferspray darf im Gegensatz zu CS-Gas nur zur Abwehr gegen Tiere eingesetzt werden. Der Wirkstoff im Pfefferspray heißt Oleoresin Capsicum (OC) beeinträchtigt die Reflexe des angreifenden Tiers sowie dessen Atmung und verursacht Lidkrampf, Husten und Niesen. Pfeffersprays müssen auch eindeutig als "Tierabwehrsprays" gekennzeichnet sein. Von der Polizei werden die hochwirksamen Pfeffersprays in Gefahrenlagen auch gegen Personen eingesetzt. Das spricht eindeutig für die zuverlässige Schutzwirkung von Pfefferspray. Ansonsten dürfen Pfeffersprays nur in absoluten Notfallsituationen gegen Personen zum Einsatz kommen, wenn z.B. in Notwehr gehandelt werden muss, um einen gefährlichen tätlichen Angriff gegen sich oder anderen abzuwehren. Wer Pfefferspray vorsätzlich anwendet, ohne in Gefahr zu sein, begeht deshalb gefährliche Körperverletzung und damit eine Straftat. Dies gilt auch dann, wenn zu lange bzw. zu intensiv gesprüht wurde.
Grundsätzliche ist Pfefferkonzentrat die effektivere Maßnahme zur Abwehr von Angreifern, das die Reaktion auf CS-Reizgas unterschiedliche sein kann.