Wie lauten die gesetzlichen Vorschriften für Händler beim Vertrieb von Reizstoffen (CS-Gas / Pfefferspray)?
Der Handel mit Reizstoffen wie CS-Gas und Pfefferspray unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 48 CLP-VO sind die auf dem Etikett angegebenen Gefahreneigenschaften zu nennen, wenn die Waren im Fernabsatz dem privaten Verbraucher angeboten wird. Dies gilt sowohl für Privat-Angebote als auch gleichermaßen für Online-Shops. Anzugeben sind die Gefahrgutzeichen (Gefahrenklasse) als auch die Warnhinweise (H- und P-Sätze). Bitte beachten Sie die Einhaltung und Umsetzung und somit Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften im Sinne des Verbraucherschutzes! Sicherheitsdatenblätter und Erklärungen können bei uns angefordert erden.