Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
🔑 Neu: Bestellen Sie Nachschlüssel im KBV Eigenprofil jetzt ganz einfach online!

Wann darf Pfefferspray eingesetzt werden?

Pfefferspray darf im Gegensatz zu CS-Gas nur zur Abwehr gegen Tiere eingesetzt werden. Der Wirkstoff im Pfefferspray heißt Oleoresin Capsicum (OC) beeinträchtigt die Reflexe des angreifenden Tiers sowie dessen Atmung und verursacht Lidkrampf, Husten und Niesen. Pfeffersprays müssen auch eindeutig als "Tierabwehrsprays" gekennzeichnet sein. Von der Polizei werden die hochwirksamen Pfeffersprays in Gefahrenlagen auch gegen Personen eingesetzt. Das spricht eindeutig für die zuverlässige Schutzwirkung von Pfefferspray. Ansonsten dürfen Pfeffersprays nur in absoluten Notfallsituationen gegen Personen zum Einsatz kommen, wenn z.B. in Notwehr gehandelt werden muss, um einen gefährlichen tätlichen Angriff gegen sich oder anderen abzuwehren. Wer Pfefferspray vorsätzlich anwendet, ohne in Gefahr zu sein, begeht deshalb gefährliche Körperverletzung und damit eine Straftat. Dies gilt auch dann, wenn zu lange bzw. zu intensiv gesprüht wurde.
Grundsätzliche ist Pfefferkonzentrat die effektivere Maßnahme zur Abwehr von Angreifern, das die Reaktion auf CS-Reizgas unterschiedliche sein kann.