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Was unterscheidet einen "Türwächter mit Einhandbedienung" von einem "Schwenk-Türwächter"?

Der Hauptunterschied liegt in der Bedienung: Der Einhand-Türwächter wird vertikal nach unten geschoben (mit nur einer Hand) unter der Klinke, was die Tür freigibt und einen Alarm auslöst, während der Schwenk-Türwächter seitlich zur Seite geschwenkt werden muss, um die Klinke freizugeben, was auch einen Alarm auslöst.
Einhand-Wächter sind für eine schnelle, einhändige Notentriegelung konzipiert (DIN EN 179), während Schwenk-Wächter oft auch an Treibriegeln oder Fenstern genutzt werden und eine seitliche Schwenkbewegung erfordern.

Einhand-Türwächter
  • Bedienung: Wird mit einem Druck auf die Türklinke senkrecht nach unten geschoben.
  • Funktion: Blockiert die Klinke, bis sie heruntergedrückt wird, wodurch ein Alarm ertönt (oft Voralarm und Hauptalarm).
  • Zweck: Erlaubt eine schnelle Öffnung mit nur einer Hand, konform mit DIN EN 179. 
Schwenk-Türwächter
  • Bedienung: Muss seitlich (links oder rechts) weggeschwenkt werden, um die Klinke zu entriegeln.
  • Funktion: Blockiert die Klinke, bis er zur Seite geschwenkt wird; beim Schwenken ertönt ein Alarm.
  • Zweck: Sicherung von Türklinken und Treibriegeln, auch für Fenstergriffe geeignet, Piktogramme zeigen Schwenkrichtung an. 
Gemeinsamkeiten
  • Beide dienen der Fluchtwegsicherung.
  • Beide lösen einen Alarm aus, wenn die Tür unbefugt geöffnet wird.
  • Beide können mit einem Schlüssel deaktiviert werden, um die Tür normal zu öffnen.
  • Beide werden batteriebetrieben.