Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen:
- Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zu einer geeigneten Sammelstelle bei der Kommune oder im Handel abzugeben.
- Sie können Ihre gebrauchten Batterien auch unentgeltlich an unserem Versandlager (Adresse s.u.) zurückgeben. Die Abgabe ist auf haushaltsübliche Mengen sowie auf solche Altbatterien beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Rückgabeadresse:
KBV Kehrmann Beschlagtechnik Velbert e.K.
Zeiss-Str. 19
42551 Velbert
Deutschland - Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Unter diesem Symbol finden Sie zusätzlich folgende Symbole mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Sie leisten mit der fachgerechten Entsorgung einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und Gesundheit.
Rückmahme von Elektro- und Elektronikgeräten von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, nach § 17 ElektroG
- Die Firma KBV Kehrmann Beschlagtechnik Velbert e.K. ist nicht Erstinverkehrbringer. Elektro- und Elektronikgeräte die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
- Entfernen Sie in Geräten enthaltene Batterien und Akkus vor deren Entsorgung. Entsorgen Sie die entnommen Batterien und Akkus entsprechend dem Batteriegesetz.
- Ist das von Ihnen zu entsorgende Gerät noch funktionsfähig oder reparierbar, prüfen Sie die Möglichkeit der Abgabe an gemeinnützige Organisationen.
- Eine Entsorgung von defekten Gräten ist über die örtlichen Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen möglich.
- Verbraucher haben die Möglichkeit Kleingeräte bis 25 cm (längste Seite), in haushaltsüblichen Mengen durch uns entsorgen zu lassen.
Größere Altgeräte können nur beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden.
Der Endnutzer hat uns beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro- und Elektronikgerät seine Absicht mitzuteilen, dass bei der Auslieferung des neuen Gerätes ein Altgerät zurückgegeben werden soll.
Wir können die Annahme von Altgeräten ablehnen, die auf Grund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen.
Dem Verbraucher werden etwaige Kosten für Geräterückgabe belastet, wenn dieser bei Neugerätekauf ein Altgerät kostenlos an uns zurückgibt, und dann das Neugerät binnen 14 Tagen gem. Rückgaberecht (§ 312g, § 355 BGB) ebenfalls wieder returniert.